Ich habe mich bereits viele Male gefragt ob das was ich hier vorstelle, auch legal ist? Die Rede ist vom Jailbreak.
Grundsätzlich verbieten Apple einen Jailbreak. Die offene Frage ist nun, ob sie dies auch in Deutschland durchsetzen können.
In den AGB’s von Apple steht:
Darüber hinaus möchten wir einmal mehr darauf hinweisen, dass eine nicht autorisierte Veränderung von iOS eine Verletzung des Endbenutzer-Lizenzvertrags für iOS darstellt und Apple daher jeglichen Service für ein iPhone, ein iPad oder einen iPod touch ablehnen kann, auf dem nicht autorisierte Software installiert wurde.
Dieses Zitat ist leicht verständlich. Wenn man sich aber darüber Gedanken macht, kommen Zweifel auf. Was wäre denn, wenn ich, mit installierten Jailbreak, zum Beispiel Probleme mit dem iPhone Akku habe. Theoretisch wäre dies ein Garantiefall. Doch in diesem Fall würde Apple die Reparatur, laut AGB, verweigern. Das hiesse also, das ich für einen Schaden an der Hardware keine Reparatur auf kosten der Garantie, wegen veränderter der Software, bekomme.In meinen Augen ist das nicht ganz fair, da die Hardware durch die Software keinen Schaden nehmen kann, weil man beim iPhone bekantlicherweise nicht auf das Kernel zugreifen kann, um den CPU oder ähnliches zu übertackten.
Nicht ganz faire Behandlung ist bei Apple aber nicht zum Ersten mal aufgetreten. Vor einigen Jahren hat Apple die Reparatur von iPhones verweigert, bei denen der Feuchtigkeits-Sensor angeschlagen hatte, auch wenn das Problem des iPhones nichts mit einem Wasserschaden zu tun hatte. Ich will hier natürlich auch nicht behaupten, dass Apple ein Unternehmen ist, welches seine Kunden “verarscht”. Apple ist nur, wie praktisch alle Unternehmen, ein Gewinnorientiertes Unternehmen. Wenn es bei den Garantiefällen Geld sparen kann, tut es dies natürlich auch.
AGB von Apple
Es gilt grundsätzlich § 307 Abs. 1 BGB:
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Wenn man diese zentrale Vorschrift in Bezug auf die AGB’s beachtet, nämlich Nummer 2 (c):
Es ist Ihnen nicht gestattet und Sie verpflichten sich, es zu unterlassen und Dritten nicht zu gestatten, die iOS Software oder jegliche Dienste, die von der iOS Software bereitgestellt werden, oder Teile davon zu kopieren (sofern dies nicht ausdrücklich im Rahmen dieses Lizenzvertrags gestattet ist), zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu modifizieren, Versuche zur Ableitung des Quellcodes zu unternehmen oder abgeleitete Werke der iOS Software oder jeglicher in der iOS Software enthaltener Dienste oder Teilen davon zu erstellen (sofern dies nicht und nur in dem Ausmaß, in dem jegliche vorgenannte Beschränkung durch gesetzliche Vorschriften untersagt ist oder durch die Lizenzbestimmungen, die die Nutzung von möglicherweise in der Apple Software enthaltenen Open-Source-Komponenten regeln, gestattet ist)
Dieser erdachte Satz aus den AGB’s von Apple, der ganz nebenbei mit 116 Wörtern daherkommt, verstösst ganz klar gegen diese zentrale Vorschrift (§ 307 Abs. 1 BGB), da nicht einmal für einen Juristen die Bestimmungen klar und verständlich sind. Deshalb verliert diese Klausel auch ihre Gültigkeit!
Mängelrecht:
Falls ein gejailbreaktes iDevice Probleme bereitet welche normale weise von der Garantie abgedeckt sind, stellt sich die Frage ob Apple das Gerät ersetzt – oder nicht.
Wenn Apple einem Kunden die Garantie verweigern würde und dieser anschliessend vor Gericht ziehen würde, hätte der Kunde wirklich gute Chancen. Denn der Kunde muss lediglich den Mangel am Gerät beweisen. Apple muss jedoch beweisen das der Mangel vom Jailbreak kommt. Dies wäre eine schwierige Angelegenheit, vor allem bei Hardware Problemen. Denn Apple ist gesetzlich zur Gewährleistung verpflichtet. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Wenn ein Mangel kein Bezug zum Jailbreak aufweist, müsste Apple vor Gericht, das entsprechende Gerät höchstwahrscheinlich ersetzen!
Garantie / Gewährleistung
Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise oft beide Begriffe. Jedoch ist ein kleiner aber feiner unterschied vorhanden.
Eine Garantie ist ein zusätzlicher befristeter Service der vom Gesetzgeber nicht vorgegeben ist. Die befristete Gewährleistung ist gesetzlich zugesichert und muss vom Hersteller immer ausgeführt werden falls keine Fahrlässigkeit entgegen der AGB oder Eula vom Nutzer vorliegt.
Wichtigster Unterschied:
• Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu.
• Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung, meistens für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.
Fazit:
Ganz eindeutig kann leider nicht geklärt werden wie ein deutsches Gericht in einem solchen Fall entscheiden würde, da es noch nie ein solche Gerichtsverhandlung in Deutschland gegeben hat. Jedoch würden vermutlich keine Strafrechtliche Konsequenzen auf den “Jailbreaker” zukommen, da Apples AGB’s an einigen Stellen unverständlich oder gar in Deutschland nicht wirksam sind. Bei solchen Weltweit verkaufenden Unternehmen wie Apple werden häufig die AGB einfach übersetzt und nicht auf die Gesetze der einzelnen Länder angepasst.
Eigentlich darf ich mit meinem erworbenen Gerät tun und lassen was ich will. Doch was ist wenn ich die Software verändere welche Apple mir nicht gegeben hat, sondern nur eine Lizenz dafür?
Das illegale kommt oft erst nach dem Jailbreak, falls der Nutzer via AppCake und co. kostenpflichtige Applikationen illegal gratis downloadet.
In Bezug auf das Mängelrecht müsste die schwierige Frage geklärt werden ob der Mangel vom Jailbreak ausgelöst wurde.
Apple macht bekanntlich gerne Angst mit dem angeblichen Garantieverlust. Diese geht auch wirklich verloren, jedoch bleibt die Gewährleistungspflicht, seitens Apple, erhalten!
Und wenn man mal ehrlich ist, ist keiner so blöd und schickt sein gejailbreaktes iDevice an Apple! Man kann es einfach wiederherstellen und schon ist der Jailbreak entfernt. Apple hat hierbei noch viel Nachholbedarf und sollte den Kunden etwas entgegenkommen.
Wie bemerkt Apple einen Jailbreak?
Eine viel gestellte Frage: “Recht es den Jailbreak via SBSettings zu verbergen, oder muss man sein iPhone im Garantiefall wiederherstellen?”
Man sollte seinen Jailbreak definitiv entfernen – also über iTunes wiederherstellen!
Apple hat ein Diagnose-Toll mit welchen Sie dein iPhone “ausspähen” können, wenn sie es am PC anschliessen. Hierbei sehen sie alles vom Jailbreak bis zu, wie viel ihr euer iPhone ladet.
Es lohnt sich also darauf zu achten das das iPhone vollkommen vom Jailbreak befreit ist, bevor man es an Apple schickt!
Root legal?
Ein Root ermöglicht Vieles auf seinem Android Gerät, was man sonst nicht tun kann. Kurz gesagt gibt es dir die volle Administrationsrechte für dein Gerät.
Falls man eine neue Androidsoftware auf sein Device aufspielen möchte, wird solch ein Root zur Voraussetzung.
Doch wie steht es nun um das Mängelrecht in diesem Fall? Verliere ich bei einem Root die Garantie?
Dies lässt sich ähnlich wie beim iPhone handhaben.
Sofern das aufgetretene Problem nichts mit dem Root zu tun hat (z.B. Homebutton defekt), werden die Kosten vom Hersteller übernommen.
Bei einem Android Root wird jedoch mehr als beim Jailbreak ermöglicht. Mit ein wenig Grundlagenwissen ist man in der Lage den CPU (=Hauptprozessor) zu übertakten.
Deshalb werden defekte von solchen Teilen wahrscheinlich nicht ersetzt oder repariert.
Was man beim Root zusätzlich beachten sollte:
In letzter Zeit hörte man öfters von Fällen wobei ein Android Gerät explodiert ist. Dies könnte auch von einem Root verursacht werden! Dies ist allerdings sehr unwahrscheinlich und auch nur möglich wenn man die Hardware-Elemente verändert (z.B. CPU übertakten).
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